Was ist Stadtumbau West?

Stadtumbau - eine notwendige Anpassungsstrategie

Stadtumbau West beinhaltet die Weiterführung und Übertragung von Erkenntnissen und Handlungsansätzen, die in den letzten Jahren in den Projektgebieten des Stadtumbaus Ost gewonnen wurden.

Der im europäischen Maßstab beispiellose Bevölkerungsrückgang in den östlichen Bundesländern und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, wie die Wirtschaftsentwicklung oder die sozialen Sicherungssysteme hat zu einem grundlegenden Umdenken bei den Planern geführt. Der Bund hat für den Zeitraum 2002 bis 2009 zur Eindämmung der Folgen dieses Wandels das Programm des Stadtumbau Ost initiiert und mit einem Fördervolumen von 2,7 Mrd. € ausgestattet.

In abweichenden Qualitäten und Quantitäten werden die Folgen einer demographischen Überalterung in den nächsten 10-20 Jahren auch in vielen (ehemals wachstumsorientierten) Regionen der westlichen Bundesländer spürbar sein. Im Gegensatz zum Osten, wo dieser Strukturwandel plötzlich und in seinen Dimensionen nicht überschaubar eintrat, bestehen hier noch Möglichkeiten für Wohnungswirtschaft, Industrie, Handel, Gewerbe und lokale Politik, ihre mittel- und langfristigen Planungen und wirtschaftlichen Zielsetzungen rechtzeitig an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei ist es notwendig, das immer noch vorrangig auf weiteren Wachstum ausgerichtete Denken, Planen und Handeln vieler Kommunen aufzubrechen und ihnen die sich abzeichnenden Veränderungen ins Bewusstsein zu rufen.

Zur Unterstützung von Kommunen mit besonderen Problemlagen (Impulsprojekte) und bei der Suche nach neuen Leitbildern für die zukünftige Stadtentwicklung wurde deshalb im Jahr 2002 seitens des Bundes das Forschungsfeld "Stadtumbau West" eingerichtet. Es ist Teil des Forschungsprogramms Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Wohnen.

Im Jahr 2004 wurden in 16 Modellvorhaben Planungskonzepte und erste Pilotprojekte gefördert und wissenschaftlich begleitet (bspw. Lübeck-Buntekuh). Aus den Bestandsanalysen und den Strategien für die künftige städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Pilotstädten sollen Erkenntnisse für notwendige Veränderungen an den gesetzlichen, finanzpolitischen und förderungsrechtlichen Rahmenbedingungen gesammelt werden.

Wesentliche Zielsetzung ist der Erhalt der Stadt als Lebensraum. Der drohende Verlust an Quantität (Einwohnerzahlen, etc.) muss als Möglichkeit verstanden werden, neue Qualitäten zu schaffen und vorhandene auszubauen. Voraussetzung hierfür sind Planungskonzepte, die flexibel auf Änderungen von Nachfrage und Bedarf, insbesondere in den Bereichen Wohnen und Arbeiten reagieren können.

Die traditionelle Stadtplanung wird künftig ihren räumlichen Horizont erweitern müssen: Die Berücksichtigung und Einbeziehung des Umlandes, die Entwicklung von Mechanismen zur Steuerung von Wanderungsbewegungen und Mobilität sowie das Herausarbeiten von Standortqualitäten in den jeweiligen städtebaulichen Räumen werden die Praxistauglichkeit planerischer Leitbilder entscheidend mitbestimmen.

In Elmshorn wurde bereits ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zurIdentifizierung von Bereichen, in denen besonders hoher Handlungsbedarf besteht, erarbeitet: Ein Schwerpunktgebiet für Maßnahmen, die aus dem Programm Stadtumbau West finanziert werden sollen, stellt die "Erweiterte Innenstadt" dar, mit dem Bereich Krückau-Vormstegen (u.a. Verlagerung Teppich Kibek, Kremer Eisenhandel), dem gesamten innerstädtischen Krückauufer, dem Bahnhofsbereich, dem Gebiet Schleusengraben (Abriss und Neubau von Wohnungen) und dem Gebiet um das städtische Alten- und Pflegeheim "Haus Elbmarsch" mit dem Schützenplatz.

Auf der Basis der in den Teilen A I. und B - G vorgelegten Untersuchungen über ein ISEK hat das Stadtverordneten-Kollegium den Teil A II. als mittelfristig verbindliche Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung und den Stadtumbau in Elmshorn am 12.07.2007 beschlossen. Das ISEK wird dabei als dynamischer Prozess verstanden. Mindestens einmal jährlich wird über die Ergebnisse und über die Fortschreibung der Ziele und Maßnahmen diskutiert und beschlossen, um sicher zu stellen, dass eine Anpassung an die jeweils bestehenden Realitäten vorgenommen werden kann.



Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept 2011

Um die Verwirklichung des Rahmenplans Krückau-Vormstegen zu ermöglichen und zu beschleunigen wurde ein Einzelhandelsgutachten Ende 2009 in Auftrag gegeben.

Bereits im Jahre 2006 erstellte die BulwienGesa AG, im Rahmen des ISEK-Prozesses eine umfassende Analyse des Einzelhandelsmarktes in Elmshorn. Die Ergebnisse der Untersuchung mündeten in ein Leitbild zur Einzelhandelsentwicklung, welches als Konzept in das ISEK integriert ist. Dieses Konzept wurde unter Beachtung des städtebaulichen Rahmenplanentwurfes Krückau-Vormstegen hinsichtlich geeigneter Einzelhandelsnutzungen qualitativ und quantitativ durch das jetzt vorliegende Einzelhandelskonzept konkretisiert.

Aufgrund der Tragweite für die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung der Stadt Elmshorn wurde dieses Gutachten einer breiten fachlichen und öffentlichen Diskussion unterzogen.

Das Einzelhandelskonzept der BulwienGesa AG, diente im Weiteren als Grundlage zur Erarbeitung des in Aufstellung befindlichen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts 2011 der Stadt Elmshorn. Es dient als Grundlage für die Regelung und Steuerung der Entwicklung sowie zum Schutz und zur Stärkung des Einzelhandels. Außerdem dient es als Grundlage für die weitere Bauleitplanung und dessen praktische Umsetzung sowohl im Gebiet des Rahmenplanes Krückau-Vormstegen als auch für die weiteren Stadtgebiete.

Im Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept werden die innenstadtrelevanten, nahversorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente, der zentrale Versorgungsbereich "Innenstadt" sowie drei Nahversorgungszentren festgelegt und Zielsetzungen und Leitbilder formuliert.

Am 08.09.2011 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts gefasst. Anschließend fand in der Zeit vom 13.09.2011 bis zum 13.10.2011 eine öffentliche Auslegung des Entwurfes statt. Während der Auslegungsfrist konnten alle Interessierte die Konzeptunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen vorbringen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Außerdem fand am 04.10.2011 eine öffentliche Erörterung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts statt. Das Protokoll zu dieser Veranstaltung können Sie hier abrufen:

Protokoll zur öffentlichen Erörterung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts

Anlage zum Protokoll der öffentlichen Erörterung

Es ist vorgesehen, das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept im Rahmen der Ausschusssitzung des Stadtverordnetenkollegiums am 08.12.2011 zu beschließen.

Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept

Das Einzelhandelsgutachten der BulwienGesa AG

Protokoll des Expertenworkshops


Verkehrs- und Parkraumkonzept

Der Rahmenplan Krückau-Vormstegen beinhaltet grundlegende Veränderungen hinsichtlich der städtebaulichen Strukturen und Nutzungen. Darüber hinaus ist geplant, Parkraumkapazitäten, die für die gesamte Innenstadt von großer Bedeutung sind (Buttermarkt, Parkhaus Südufer), zu verändern. Die Umsetzung des Rahmenplans wird somit wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Abwicklung des ruhenden Verkehrs und der dafür notwendigen Parkraumkapazitäten sowie der Führung der Verkehrsströme aller Verkehrsmittel in der Innenstadt zur Folge haben.

Es bestand daher die Notwendigkeit, die weitere Konkretisierung des Rahmenplans durch eine Verkehrs- und Parkraumuntersuchung sowie mit einem Konzept der Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung, des Parkleitsystems und des Fahrradparkens in der Elmshorner Innenstadt zu begleiten.

In Verbindung mit dem Einzelhandelsgutachten wurde das Büro Gertz Gutsche Rümenapp, Berlin mit der Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumkonzeptes beauftragt. Ziel des Gutachtens ist die Konkretisierung des Rahmenplanentwurfes Krückau-Vormstegen sowie des Einzelhandelskonzeptes aus Sicht der Verkehrs- bzw. Parkraumplanung. Die Erarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung, den Rahmenplanarchitekten und Einzelhandelsgutachtern.

Das Ergebnis wurde von Herrn Rümenapp des Gutachterbüros Gertz Gutsche Rümenapp im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 27.10.2010 vorgestellt. Des Weiteren wurde das Gutachten im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 09.12.2010 im Zusammenhang mit dem Rahmenplanentwurf und dem Einzelhandelskonzept öffentlich vorgestellt.

Das Verkehrs- und Parkraumkonzept soll der Verwaltung als Arbeitsgrundlage und der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen. Notwendige Beschlüsse werden parallel zum endgültigen Rahmenplanbeschluss und den Beschluss zum Einzelhandelsgutachten für Anfang 2011 vorbereitet.

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept Innenstadt

Verkehrs- und Parkraumkonzept Krückau-Vormstegen




Beschlüsse zum ISEK

Einzelhandels- und Nah-versorgungskonzept

Das Parkraumbewirt-schaftungskonzept Innenstadt

Verkehrs- und Parkraumkonzept Krückau-Vormstegen